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Kieferorthopädie

 
 1.)  Termine und Unterlagen für Kieferorthopädie
 2.)  Kleinkinder
 3.)  Kindesalter
 4.)  Herausnehmbare Platte
 5.)  Quadhelix
 6.)  Hyrax-Schraube
 7.)  Behandlung von Kindern bis 9 Jahre
 8.)  Behandlung von Kindern und Jugendlichen ab 9 – 10 Jahre
 9.)  Erwachsenen Kieferorthopädie
10.) Vor- und Nachteile fest sitzender und herausnehmbarer Apparaturen
11.) Behandlungsdauer
12.) Beschreibung der einzelnen Behandlungsapparaturen
13.) Genehmigung und Bezahlung durch Krankenkassen
14.) KIG-Kriterien
15.) Zusätzliche private Maßnahmen
 
  

 Kieferorthopädie
 

Viele Eltern wünschen sich für Ihre Kinder eine makellos ausgeformte Zahnreihe. Zusätzlich zu Kinderzahnheilkunde bieten wir Ihnen auch diese Möglichkeit an. Bei uns erhalten Sie immer relativ kurzfristig einen Termin zur kieferorthopädischen Beratung und Behandlung. Etwas länger dauert es höchstens, wenn sie auf bestimmte Zeiten festgelegt sind (z.B. nur Dienstags nach 17.00 Uhr). Wenn sie beim ersten Termin gleich etwas Zeit im Wartezimmer sparen wollen, downloaden Sie bitte hier die PDF-Datei: Aufnahmebogen + Gesundheitsfragebogen und bringen Sie ihn bitte ausgefüllt mit.
 


 Kleinkinder
 

Kieferorthopädische Behandlungen können bei ansonsten gesunden Kindern schon im Alter von etwa zwei Jahren beginnen, falls eine Fehlfunktion von Lippen oder Zunge vorliegt. als Behandlungsgerät kommt hierfür z.B. die Mundvorhofplatte in Frage, die man sich als Trainingsgerät für Lippen und Zunge vorstellen kann. Etwas Unterstützung von seiten der Eltern in Form von Übungen sind ausgesprochen wünschenswert, und in manchen Fällen ist auch eine Zusammenarbeit mit einer Logopädin zu empfehlen. Diese kann die Lage von Lippen und Zunge zusätzlich verbessern helfen.
 


  Kindesalter
 

Im Kindesalter sind kieferorthopädische Maßnahmen ansonsten eher selten. Wichtig ist es jedoch auf grobe Fehlstellungen der Zähne und Zahnreihen zu achten, die das Kieferwachstum ungünstig beeinflussen können, z.B. der Kreuzbiss: Im „neutralen Biss“ sind in der Regel die Oberkieferzähne so angeordnet, dass sie vorne weiter vor und seitlich weiter nach außen beißen als die unteren. Steht nun aber beim Zubeißen mindestens ein oberer Zahn hinter seinem unteren Gegenzahn, so wird der ganze Unterkiefer beim Kieferschluss verschoben. Dies ist zunächst nur ein Problem der Zähne, je länger es aber beim wachsenden Kind fortbesteht, umso mehr wird es ein Problem der Kieferknochen, die unsymmetrisch wachsen (nicht seitengleich). Kurz: der Kiefer wird schief. Deshalb ist man sich darüber einig, dass z.B. Kreuzbisse frühzeitig behandelt werden müssen.
Für gesetzlich Versicherte gilt grundsätzlich, dass in allen Stützzonen (Bereich von Eckzahn und beiden Milchbackenzähnen) jeweils ein bleibender Zahn durchgebrochen sein muss, bevor die Behandlung beginnen darf. Ausnahmen hiervon gibt es immer dann, wenn das Wachstum behindert wird (Kreuz- oder Unterkieferüberbiss) oder große Gefahr einer Verschlechterung besteht (weit zurückliegender oder weit offener Biss). In diesen Fällen ist eine meist kürzere Frühbehandlung angezeigt, der später evtl. eine klassische Behandlung folgen kann. Manchmal genügt aber die Frühbehandlung, damit das weitere Kieferwachstum so normalisiert wird, dass später keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Es gibt eine Vielzahl möglicher Behandlungsmittel, teils herausnehmbar, teils festsitzend. Nach Absprache mit den Eltern bevorzugen wir meist entweder
 
a.) eine herausnehmbare Platte mit seitlichen Aufbissen oder
b.) die Quad-Helix
c.) Hyrax-Schraube (sehr selten)
 
 


  Herausnehmbare Platte

 

Die Platte muss während der aktiven Behandlungsphase mindestens 14 Stunden täglich getragen werden, besser länger. Der erforderliche Druck auf die Zähne, die bewegt werden sollen, wird entweder durch Drahtfedern oder auch durch Schrauben erzeugt, die die Platte in sich verbreitern. Der gesägte Spalte zur rechten und linken Seite wird vergrößert.
 

Kinderzahnarztpraxis Rienhoff, Hannover - Herausnehmbare Platte


  Quadhelix

 

Die Quad-Helix übt ebenfalls Druck auf die Zähne aus. Ihre langen Seitenarme können Druckkräfte im Seite- und Frontzahnbereich ausüben. Wenn nur Seitenzähne bewegt werden sollen, können die Arme gekürzt werden.
 
 
 

Kinderzahnarztpraxis Rienhoff, Hannover -  Quadhelix
 


  Hyrax-Schraube
 

In seltenen Fällen (extrem schmaler Oberkiefer) muss eine festsitzende Hyrax- Schraube zum Einsatz kommen. Diese wird vom Patienten oder den Eltern evtl. mehrmals am Tag weiter gestellt. Sie führt zu einem erwünschten und meistens völlig schmerzfreien Bruch der Gaumennaht, mit viel Platzgewinn. Es wird jedoch berichtet, dass die Nasenscheidewand hierdurch in Mitleidenschaft gezogen werden kann, daher verzichten wir, wenn möglich auf diese Maßnahme.
 


  Behandlung von Kindern bis 9 Jahre
 

Abgesehen von diesen Maßnahmen werden Kinder im Alter bis neun Jahre eher selten kieferorthopädisch behandelt. Alle genannten Fälle sind nach ca. 18 Monaten beendet. Es ergeben sich in der ersten Zahnwechselphase zwar oft unregelmäßige Schneidezahnreihen, wenn große bleibende Schneidezähne für kleine Milchschneidezähne erscheinen. Diese beunruhigen die Eltern meistens sehr, sind aber nicht unbedingt ein Grund zur Beunruhigung, denn später im Alter von 9-12 Jahren, wechseln große Milchbackenzähne (Milchmolaren) zugunsten kleinerer bleibender Seitenzähne (Prämolaren), so dass wieder mehr Platz entsteht. US-Amerikanische Kollegen bezeichnen die Kinder in der Phase nach Schneidezahndurchbruch als „ugly duckling“ (hässliches Entlein), und bedenken Sie bitte, was im Märchen aus denen wird.

Primärer Engstand:
Nur, wenn es zum primären Engstand kommt, bei dem ein bleibender Schneidezahn aufgrund seiner großen Breite mehrere über ihm befindliche Milchzähne heraus stößt, muss wieder gehandelt werden.

Lückenhalter:
Abgesehen vom natürlichen Zahndurchbruch gibt es aber auch noch eine passive Maßnahme, auf die wir in unserer Praxis viel Wert legen, nämlich die Lückenhaltertherapie. Bei vorzeitigen Verlust von Milchzähnen durch Karies oder Trauma (Sturz, Stoß usw.) ist es wichtig, dass die Lücke offen gehalten wird. Bleibende Zähne haben die Neigung in die Lücke hineinzuwandern oder zu kippen, so dass der Platz für die erst später nachfolgenden bleibenden Zähne verloren geht. Hierdurch wird womöglich eine später aktive kieferorthopädische Behandlung, vielleicht sogar die Entfernung bleibender Zähne erforderlich, die bei rechtzeitigem Einschreiten hätte vermieden werden können. Auch hier gibt es die Optionen festsitzend oder herausnehmbar: ein festsitzender Platzhalter ist meist ein kieferorthopädisches Band mit Abstandhalter, ein herausnehmbarer Platzhalter ist eine kieferorthopädische Platte mit seitlichem Ausläufer. Lesen Sie hierzu auch das Kapitel Platzhalter und Kinderprothesen. 
 


  Behandlung von Kindern 
    und Jugendlichen ab 9 – 10 Jahre
 

Die klassische kieferorthopädische Behandlung beginnt bei etwa 9-10 jährigen mit dem Durchbruch der Eck- und vorderen Seitenzähne. Auch hier gibt es eine große Auswahl an möglichen Geräten:

a. herausnehmbar:
1. aktive Platten
2. Doppelvorschubplatten
3. Aktivatoren…

b. festsitzend:
1. Multibandapparatur

zusätzlich:
Quadhelix, Palatinal- oder Lingualbogen, Headgear,
Herbstscharnier, Jasper-Jumper, SUS
 
 


  Erwachsenen Kieferorthopädie
 

Ist bis ins hohe Alter möglich, wird von gesetzlichen Krankenkassen aber nur in Ausnahmefällen bezahlt. Die Methoden sind im wesentlichen die gleichen, wie bei der Behandlung Jugendlicher auch. Jedoch muss darauf geachtet werden, dass kein Körperwachstum mehr erfolgt und somit nur der vorhandene Platz im Kiefer ausgenutzt werden kann. Auch parodontale Gesichtspunkte (Zahnfleisch- und Knochensituation) spielen eine immer größere Rolle.
Zusätzlich ist bei allen Personen mit abgeschlossenem Zahnwechsel die Behandlung mit Invisalign möglich. 
 


  Vor- und Nachteile fest sitzender und herausnehmbarer Apparaturen
 

Herausnehmbar:

Vorteile:
Die Vorteile herausnehmbarer Apparaturen liegen vor allem in der Möglichkeit, die beim Essen und zum Putzen heraus zu nehmen, dass heißt die Reinigung der Zähne ist erheblich leichter.
Wer befürchtet, dass sein Kind die Zähne nicht jederzeit gründlich säubern wird, sollte festsitzende Apparaturen eher meiden.

Nachteile:
Die herausnehmbaren Apparaturen müssen, um wirklich Fortschritte zu erzielen, mindestens 14, besser 16-18 Stunden täglich getragen werden. Schon eine Tragedauer von nur 12 Stunden erreicht lediglich, dass die Zähne 12 Stunden aktiv bewegt werden und sich 12 Stunden passiv zurück bewegen. Der Erfolg ist gleich Null. Da auch das Sprechen mit herausnehmbaren Apparaturen erschwert ist, sollten Eltern, die befürchten, dass die Disziplin Ihrer Kinder nicht genügt, über festsitzende Apparaturen nachdenken. 
 
 

 
 
 
Kinderzahnarztpraxis Rienhoff, Hannover - Herausnehmbare Platte
 

  
 
Kinderzahnarztpraxis Rienhoff, Hannover - herausnehmbare Apparaturen

Festsitzend:

Vorteile:
Kinder und Jugendliche müssen nicht daran denken, ob sie ihre Zahnspange dabei haben oder nicht, denn sie kann nicht vergessen werden. Oftmals verkürzen festsitzende Apparaturen auch die Behandlungszeit.

Nachteile:
Eine festsitzende Apparatur, vor allem die Multiband-Apparatur, muss sehr gründlich gereinigt werden, sonst besteht große Kariesgefahr während der Behandlung. In manchen Fällen bleibt die Kariesentstehung sogar unbemerkt. Es darf aber nicht sein, dass die Zähne nach kieferorthopädischer Therapie zwar gerade stehen, aber aufgrund der Kariesverfärbungen nicht besser aussehen als vorher.
Durch Prophylaxe wollen wir verhindern, dass es dazu kommt. Lesen Sie hierzu auch das Kapitel Prophylaxe und Tipps zu Mundhygiene.

Wir stellen Ihnen auf Ihren Wunsch auch gern ein individuelles Prophylaxeprogramm für Ihre Kinder zusammen.
 

 
 
Kinderzahnarztpraxis Rienhoff, Hannover - festsitzende Apparaturen
 
Kinderzahnarztpraxis Rienhoff, Hannover - festsitzende Apparaturen
  
Kinderzahnarztpraxis Rienhoff, Hannover - festsitzende Apparaturen 


  Behandlungsdauer
 

Wie lange eine kieferorthopädische Behandlung dauert, ist im vornherein schwer voraus zu sagen, aber in aller Regel ist eine Zeitdauer von drei Jahren ausreichend, um die meisten Behandlungsfälle abzuschließen.
Normalerweise tragen Patienten ihre festsitzenden Geräte (wenn erforderlich) ca. 18 Monate und anschließend Stabilisations-geräte für etwa die gleiche Zeit.

Herausnehmbare Geräte arbeiten langsamer und benötigen daher länger bis zum Erreichen des Behandlungsergebnisses, evtl. wird aber weniger Zeit zur Stabilisierung gebraucht. In manchen Fällen ist eine Behandlung auch bereits früher beendet (vorzeitiger Abschluss) oder dauert länger (Verlängerung). Frühbehandlungen bei sehr jungen Patienten dauern meist nicht so lange, im Durchschnitt werden 18 Monate gebraucht.

Für gesetzlich Versicherte sind dies auch die Richtwerte für die Behandlungsdauer, bei privat Versicherten ist die Festlegung hier etwas weniger streng. 
 


  Beschreibung der einzelnen Behandlungsapparaturen
 

Herausnehmbare Apparaturen:
In der Regel geeignet für leicht bis mittelschwere Fälle sind dies die schon lange bekannten Kunststoffapparaturen mit Drahtelementen. Im Unterkiefer sind sie meist U-förmig gestaltet, so dass die Zunge frei bleibt. Im Oberkiefer bedeckt eine Platte den Gaumen weitgehend. Ein gewisse Behinderung der Sprache ist speziell in den ersten Tagen nicht ausgeschlossen, mit etwas Übung lernt aber jeder Patient die Handhabung schnell. Die Farbe des Kunststoffkörpers kann sich jeder aussuchen. Die Zahnbewegung wird durch ein weiter stellen von Schrauben (Verbreiterung des Plattenkörpers) sowie durch federnde Drahtelemente erreicht.

Doppelvorschubplatte:
Eine Kombination zweier herausnehmbarer Platten durch Verbindungselemente (z.B. Metallstäbe) ist die Doppelvorschubplatte, die deshalb nicht nur zu Verbesserung der Zahnstellung innerhalb der Kiefer, sondern auch zur Vorverlagerung des Unterkiefers gegenüber dem Oberkiefer zum Einsatz kommt. Der Patient kann nur in Vorgeschobener Unterkieferposition dem Mund schließen, somit wird der Unterkiefer sanft und langsam nach vorne veranlasst.

Aktivator:
Ist ein kombiniertes Oberkiefer- und Unterkiefergerät, dass als Block lose zwischen den Zahnreihen liegt. Die Funktion ist ähnlich der Doppelvorschubplatte, die lose Position macht ihn mehr zu einem „Turngerät“ für die Zähne und Kiefer, es ist bei ausreichender Tragedauer ein hochwirksames Gerät. Da die Sprache deutlich behindert wird, setzen wir dieses Gerät nur bei Patienten ein, von denen wir eine hohe Disziplin erwarten können.

Multibandapparatur:
Dies ist die klassische „feste Zahnspange“, bestehend aus auf die Zähne aufgeklebten Plättchen („Brackets“), evtl. Halteringen auf den Seitenzähnen („Bändern“) sowie Drahtbögen und Haltedrähtchen („Ligaturen“) oder Haltegummis „Elastics“. Die Drähtchen und Gummis ziehen die Zähne an den vorgeformten Draht heran und dessen Form erzeugt eine idealtypische Zahnbogenform. Die Apparatur wirkt schneller und kraftvoller als herausnehmbare, ist aber für meist 3-4 Tage Eingewöhnungszeit vielen Patienten sehr unangenehm. Wegen der vielen Nischen muss gerade bei Verwendung von Haltegummis sehr gute Hygiene vorausgesetzt werden.

Quadhelix:
Ein zusätzliches Gerät für die Dehnung des Kiefers in Länge und Breite.

Lingual- und Palatinalbögen (TPA, Goshgarian):
Für die Kieferdehnung in der Breite, aber auch als Halteelement gegen unerwünschte Bewegung bestimmter Zähne.

Head-Gear:
Außenbogen, Zusatzinstrument für bestimmte Fälle, häufig zum zurückbewegen unerwünscht vorgewanderter Seitenzähne oder zum Schwenken der Kauebene.

Elastics, Herbstscharnier,…:
Wie schon die herausnehmbare Apparatur wirkt auch die Multibandapparatur allein nur in einem Kiefer. Wenn der Unterkiefer aber zu weit hinten liegt (Beispiel: Ein Kind kann die Unterlippe zwischen obere und untere Schneidezähne einlagern), so muss der Unterkiefer nach vorn gezogen oder geschoben werden. Dies passiert z.B. mit Elastics (Gummizügen) oder, falls zu wenig Mitarbeit beobachtet wird, z.B. mit einem Herbstscharnier. Auch hier kann der Patient dann nur noch in vorgeschobener Unterkieferposition zubeißen.

Keramikbrackets und zahnfarbene Bögen:
Die Multibandapparatur in der klassischen Form ist deutlich sichtbar, was viele Patienten sehr stört. Wenn Sie für sich oder Ihr Kind eine weniger sichtbare Versorgung wünschen, bieten wir Ihnen Keramikbrackets an. Den Unterschied sieht man deutlich, und auch die Bögen können wir manchmal, aber nicht immer, in weiß ummantelter Ausführung wählen.

Selbstligierende Brackets:
Gerade in Fällen, in denen wegen Platzmangels die Entfernung bleibender Zähne angeraten wird, oder auch nur bei allgemeinen Problemen mit der Hygiene, können wir selbstligierede Brackets empfehlen. Statt eines Haltegummis, das aufgesetzt und auf Dauer ein Sammelplatz für Bakterien wird, ist hier ein hygienischer Klippverschluss eingearbeitet. Die Kontrolltermine können kürzer und seltener werden und Behandlungen, die normalerweise ohne Zahnentfernung nicht möglich erscheinen, gelingen häufig doch.

Pendulum-Apparatur:
Möglichkeit zum Zurückbewegen vorgewanderter Seitenzähne (z.B. nach frühzeitigem Milchzahnverlust) auch ohne Headgear (Außenbogen).

Invisalign:
Die vielleicht komfortabelste kieferorthopädische Behandlungsapparatur ist die computergestützt entwickelte Serie durchsichtiger Kunststoffschienen. Der bekannteste Hersteller hiervon ist die Firma Align Technology aus Santa Clara Kalifornien USA mit ihrem Produkt Invisalign. (Zusammengesetzt aus invisible = unsichtbar und to align = anordnen) Für jeden Patienten wird nach Abdrucknahme und Versand in die USA eine computersimulierte Behandlungsplanung „Clin Check“ angefertigt, die der Patient sich dann ansehen kann und mit seinem Behandler entscheidet, ob das Ergebnis und auch der Weg dorthin für ihn zufrieden stellen ist. Wenn Patient und Behandler der Simulation zustimmen, wird eine Serie von Schienen produziert, die der Patient dann tragen soll.
Es handelt sich hier um herausnehmbare Geräte, die mit einem Schnappeffekt auf die obere oder untere Zahnreihe aufgesetzt werden. Wegen des durchsichtigen Materials sind die Apparaturen kaum sichtbar und für den Patienten nach kurzer Eingewöhnungszeit praktisch nicht störend. Wie bei allen herausnehmbaren Geräten ist aber auch hier Disziplin bei der täglichen Tragedauer unbedingt erforderlich, die „Aligner“ sollen nur zum Essen und Zähne putzen herausgenommen werden und somit ungefähr 22 Stunden täglich im Mund sein. Viele unserer Patienten haben berichtet, dass ihre täglichen Essgewohnheiten sich radikal geändert haben, weil sie auf Zwischenmahlzeiten mehr und mehr verzichtet haben. Dies ist für die allgemeine Vorbeugung von Karies natürlich auch sehr vorteilhaft. Nach etwa 14 Tagen kann das nächste Paar Schienen eingesetzt werden, mit dem die zu bewegenden Zähne um etwa ¼ mm weiter auf ihr Behandlungsziel zubewegt werden. Durch den regelmäßigen Wechsel der Aligner arbeitet man sich schrittweise sanft und langsam auf das Endergebnis zu. Die Zahl der Schienen hat in unserer Praxis bisher in der Regel zwischen 10 und 45 gelegen, je nach Schwierigkeit der Behandlungen, uns sind aber auch Fälle mit bis zu 70 Alignern bekannt. Bei einer Tragedauer von zwei Wochen pro Schiene liegt die Behandlungsdauer somit zwischen einem halben Jahr für einfache und zwei Jahren für relativ schwierige Fälle. Dies entspricht im wesent-lichen der Dauer herkömmlicher Behandlungen.
Als praktisch unsichtbares und nicht störendes, trotzdem aber herausnehmbares Gerät ist Invisalin besonders für die Behandlung Erwachsener geeignet, Jugendliche mit noch nicht abgeschlossenem Zahnwechsel können bisher nicht behandelt werden.
Der Hersteller empfiehlt die Apparaturen für „einfache bis mittelschwere“ Behandlungen, seit Einführung auf dem deutschen Markt 2001 konnten aber in vielen Fällen auch schon recht schwere Fälle erfolgreich behandelt werden. Gerade auch bei Patienten mit fortgeschrittenem Knochenabbau (Parodontitis) lässt sich Invisalign wegen der guten Hygiene und der sanften gleichmäßigen Bewegung gut einsetzen. Als Fazit können wir sagen, dass unsere Invisalign Patienten sich hochzufrieden über Behandlung und Ergebnis geäußert haben und allen Beteiligten (auch uns!) die kurzen Kontrolltermine und die einfache Handhabung viel Freude machen. 
 


  Genehmigung und Bezahlung durch Krankenkassen
 

privat versicherte:
In der Regel wird kieferorthopädische Behandlung für jeden Versicherten bezahlt. Lesen Sie aber bitte unbedingt Ihre persönlichen Versicherungsbedingungen oder fragen Sie beim zuständigen Unternehmen oder Außendienstmitarbeiter nach. Wir erstellen Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag, den Sie dort einreichen können. Lassen Sie sich zunächst eine Kostenübernahmeerklärung geben, dann sind Sie vor Überraschungen sicher. Sie erhalten quartalsweise Rechnungen über die von uns durchgeführten Leistungen.

beihilfeberechtigte: (siehe privat versicherte), allerdings zahlen bei über 18- jährigen Patienten in der Regel die Versicherungen den entsprechenden Anteil, die Beihilfen jedoch nicht.

gesetzlich versicherte:
Generell darf der Patient zu Beginn der Behandlung noch nicht 18 Jahre alt sein, Ausnahmen sind nur in besonders schweren Fällen möglich, die sowohl operiert als auch kieferorthopädisch behandelt werden müssen.
Erfüllt der Patient die KIG- Kriterien (siehe weiter unten), so schreiben wir einen Antrag an die zuständige Krankenkasse, der von dort genehmigt werden muss. Das Genehmigungsverfahren dauert meist ungefähr 4 Wochen, manchmal lässt die Krankenkasse auch einen Gutachter die Anträge überprüfen. Erhalten wir eine Genehmigung und beginnt die Behandlung, so zahlt die Krankenkasse quartalsweise 80 oder 90% der Kosten. Die verbleibenden 10 oder 20% (meist 30- 50 €/ Quartal, maximal 130€) müssen Sie zunächst selbst an uns zahlen. Insgesamt summieren sich diese Eigenanteile auf 400- 500 € im Verlauf einer 3- jährigen Behandlung. (Bei Frühbehandlungen etwa 200 €). Am Ende einer erfolgreichen Behandlung erhalten Sie diese Eigenanteile von der Krankenversicherung zurück, bewahren Sie daher Ihre Rechnungsbelege gut auf!
 
 


  KIG-Kriterien
 

Vor der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten unter 18 Jahren muss geprüft werden, ob die Krankenkasse die Behandlung bezahlt oder nicht. Hierzu dienen die KIG-Kriterien (Kieferorthopädische Indikations-Gruppen). Anhand von im Mund oder auf Modellen messbaren Kriterien wird festgelegt, ob ein Zahlungspflicht der Krankenkasse vorliegt.
 
Im Einzelnen:

  • In der Regel wird der kieferorthopädische Lückenschluss für fehlende Zähne (auch frühzeitig entfernte!) übernommen, wenn der Lückenschluss aus kieferorthopädischer Sicht sinnvoll ist.
  • Verlagerte Zähne oder durch die Stellung anderer Zähne am Durchbruch behinderte dürfen eingeordnet werden.
  • Ein Abstand zwischen den oberen und den unteren Schneidezähnen von über 6mm löst eine Zahlungspflicht der Kasse aus, gleiches gilt für einen umgekehrten Überbiss.
  • Ein offener Biss (Abstand zwischen den Zahnreihen beim Kieferschluss) wird übernommen, wenn der Abstand größer als 2 mm ist, ein tiefer Biss (Oberkieferfront verdeckt die untere) ist  nur ausnahmsweise Grund für die Krankenkasse zu bezahlen.
  • Beißen Seitenzähne des Unterkiefers an den oberen außen vorbei (Kreuzbiss) oder auch innen vorbei (Nonokklusion) so wird die Behandlung bezahlt.
  • Deutlich verschachtelt stehende Zähn (Kontaktpunktabweichung) können eine Behandlung „auf Krankenkasse“ ermöglichen, dies ist aber seltener als die meisten Eltern es sich wünschen  würden.
  • Bei Platzmangel für durchbrechende Zähne im vorderen Seitenzahnbereich gilt in etwa das gleiche.

Innerhalb jeder Kategorie gibt es 5 Schwierigkeitsstufen, wobei die Krankenkasse ab Stufe 3 zahlen muss. Ein Schweregrad 1 oder 2 bedeutet allerdings keineswegs, dass eine Behandlung nicht erforderlich ist, sondern lediglich, dass trotz vorliegenden Behandlungsbedarfs die Krankenkasse nicht zahlen darf. Solche Behandlungen müssen privat bezahlt werden.

Zur Erfüllung dieser Kriterien gehört auch, dass der Zahndurchbruch bereits fortgeschritten sein muss. 1 bleibender Seitenzahn muss in jeder Kieferhälfte durchgebrochen sein. Bitte seien Sie daher geduldig, wenn wir Ihnen mehrfach erklären müssen, dass es noch nicht so weit ist. Gerade manche Kinder sind furchtbar enttäuscht, wenn die ersehnte Zahnspange noch nicht angefertigt werden kann, aber bitte denken Sie daran, dass eine zu früh begonnene Behandlung häufig übermäßig lang dauert und der Patient die Lust verliert.
Wenn zu diesem Zeitpunkt bereits eine Behandlung begonnen werden soll, und in manchen Fällen kann dies sinnvoll sein, so muss dies meist privat bezahlt werden. Oft wird aber eine bestehende KIG- Einstufung wegtherapiert, so dass auch später keine Behandlung zu Lasten der Krankenkasse mehr möglich ist. Gerade solche Fälle müssen im einzelnen besprochen werden.
Vor Beginn der Behandlung legen wir Ihnen unsere Elterninformation vor (auch hier als PDF- Datei herunterzuladen), mit der wir Sie um die schriftliche Zustimmung zur Behandlung (Ihrer Kinder) bitten. Wir benötigen von Ihnen die unterschriebene dritte Seite zurück. 

 


  Zusätzliche private Maßnahmen
 

Wir bieten Ihnen einige zusätzliche Maßnahmen an, mit denen die Kieferorthopädie Behandlung angenehmer gestaltet werden kann, und dies nicht nur aus optischer oder kosmetischer Sicht:

• Keramikbrackets
• Zahnfarbene Drahtbögen
• Selbstligierende Brackets
• Allergiefreie Brackets
• Thermo-Bögen
• Pendulum-Apparatur (anstelle des Headgear)

Diese Maßnahmen dürfen für gesetzlich versicherte nur privat zusätzlich abgerechnet werden. Eine „Mehrkostenberechnung“ (Kasse zahlt Betrag x, Behandlung kostet Betrag y, Patient zahlt y-x) ist in Niedersachsen zu Zeit nur für Versicherte der TK und der HKK möglich.
 
 

 
 
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